Der Wartungsvertrag dient dazu, die Details zu Art, Umfang und Randbedingungen einer Wartung festzuhalten. Aus der Analyse zahlreicher Wartungsverträge können die folgenden Empfehlungen für die Inhalte von Wartungsverträgen abgeleitet werden:
Allgemeine Angaben zu den Vertragspartnern,
Bezeichnung der zu wartenden Anlage,
Anzahl der Wartungstermine und Bestimmung der Monate, in welchen sie stattfinden,
Pflicht zur Erstellung eines Wartungsberichtes,
Aufzählung der Wartungstätigkeiten, z.B. auch als Verweis auf die bauaufsichtliche Zulassung der Anlage,
Zugänglichkeit der Anlage,
Sicherstellung der Einsicht in das Betriebsbuch zur notwendigen Unterlagendurchsicht,
Kostenübernahme für Elektrizität und Wasser während der Wartung durch den Betreiber,
Hinweis darauf, dass eine Wartung nur dann die Nutzungsdauer der Anlage erhöht, wenn der Betreiber seine Pflichten erfüllt,
Kosten der Wartung,
Betrag für Instandsetzungen, bis zu dem keine gesonderte Beauftragung durch den Betreiber erfolgen muss,
Inkrafttreten, Gültigkeitsdauer, Kündigung, Verlängerung etc.,
Berechtigung zur Weitergabe des Wartungsberichtes durch den Wartungsbetrieb an die Gemeinde und die zuständige Wasserbehörde,
Anzeigen des Inkrafttretens und der Kündigung des Wartungsvertrages an die Gemeinde und die zuständige Wasserbehörde durch den Wartungsbetrieb.
(Die Angaben basieren auf der Veröffentlichung: "Qualitätskriterien für den Einsatz von Kleinkläranlagen", KA-Abwasser, Abfall 2005 (52), Nr.2)