Pflichten des Betreibers einer Kleinkläranlage
Im Rahmen der Eigenkontrolle müssen die Funktionskontrollen, die in der Betriebsanleitung oder der bauaufsichtlichen Zulassung vorgegeben sind, ausgeführt werden. Es ergeben sich die folgenden Fragen:
Wer ist der Betreiber einer Kleinkläranlage?
Welche Pflichten haben Betreiber von Kleinkläranlagen?
Welche Eigenkontrollen (Funktionskontrollen) muss der Betreiber vornehmen?
Was muss im Betriebsbuch dokumentiert werden?
Wann spricht man von einer Betriebsstörung?
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Merke: Es ist dringend darauf zu achten, dass keine Stoffe eingeleitet werden, die den Abwasserreinigungsprozess beeinträchtigen können. (-> Stoffliste)
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Wann spricht man von einer Betriebsstörung?Von einer Betriebsstörung ist bei Auftreten folgender Punkte auszugehen: • defekte Aggregate, • Verstopfungen von Leitungen, • Rückstau/Überstau, • trüber Ablauf Zusätzliche Fragen zum selben Thema - Was ist ein Schadensfall?
Liegt eine Gewässerverunreinigung vor, die durch eine defekte Anlage verursacht wird, wird von einem Schadensfall gesprochen. Einem Schadensfall geht immer eine Betriebsstörung der Anlage voraus. - Ist eine Gewässerverunreinigung ein Straftatbestand?
Ja. Es haftet der Halter der Einleitungserlaubnis (d.h. der Grundstückseigentümer der Kleinkläranlage), der gegenüber der Rechtsbehörde für die Erfüllung der wasserrechtlichen Auflagen und Bedingungen verantwortlich ist. Einzelheiten sind der wasserrechtlichen Genehmigung zu entnehmen. - Kann der Betreiber das Auftreten einer Betriebsstörung beeinflussen?
Ja. Ein ordnungsgemäßer Betrieb der Anlage durch Wahrnehmung der Betreiberpflichten (Eigenkontrollen) und achtsamer Umgang mit der Anlage durch die Nutzer (Stoffliste) verringert das Risiko von Betriebsstörungen. - Sind optische und/oder akustische Störungsmelder erforderlich?
 | | Störungsmelder weisen unmittelbar ein Fehlverhalten im Betrieb der Anlage auf. Sie sind bei Neuanlagen verpflichtend, bei Altanlagen erscheint eine Nachrüstung sinnvoll. |
- Welche Störungen müssen im Betriebsbuch dokumentiert werden?
Alle. - Welche Betriebsstörungen sind der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen?
Die Vermutung einer Gewässerverunreinigung ist anzeigepflichtig. - Was sind übliche Auswirkungen von Störungen beim Betrieb einer KKA?
| | - Schaumbildung
Schaum entsteht z.B. bei Waschmitteln und Haushaltsreinigern. Ist die KKA erst kurzzeitig in Betrieb, so ist eine vorübergehende Schaumbildung als normal einzuschätzen. Läuft die Anlage schon länger, sollte der Betreiber auf eine Reduzierung der Einleitung von Waschmitteln achten. Ein weiterer Grund für die Schaumbildung kann eine zu geringe Auslastung der Anlage sein. Bei langfristigem Auftreten von Schaum sollte die Wartungsfirma kontaktiert werden!
- Auffälliger Geruch
Gut funktionierende Anlagen riechen kaum. Eine Geruchsbelästigung kann dann entstehen, wenn die Anlage nicht ordnungsgemäß funktioniert oder wenn die Entlüftung fehlerhaft oder nicht vorhanden ist.
- Trüber Ablauf
Trübes Ablaufwasser kann auf eine eingeschränkte Reinigungsleistung der Anlage hinweisen.
| | Die Anwesenheit von Mücken weist nicht auf eine Betriebsstörung hin. Wen die Mücken stören, kann vor die Lüftungslöcher von innen Fliegengitter anbringen. |
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