Wer eine Kleinkläranlage betreibt, sieht sich von Rechtsvorschriften umzingelt. Er hat Genehmigungen einzuholen, muss möglicherweise eine Abwasserabgabe zahlen und darf die Anlage überhaupt nur dann errichten, wenn kein Zwang zum Anschluss an den gemeindlichen Kanal vorliegt. Die Informationen auf den folgenden Seiten können weder eine systematische Darstellung der betroffenen Rechtsgebiete liefern, noch erheben sie Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sollen eine erste Orientierung im Hinblick auf typische Rechtsprobleme im Zusammenhang mit Kleinkläranlagen geben sowie einen Überblick über die hierzu ergangene Rechtsprechung. Soweit landesrechtlich unterschiedliche Regelungen bestehen, wird exemplarisch die Rechtslage für Nordrhein-Westfalen wiedergegeben.
Kurzkommentare zu aktuellen Rechtsurteilen:
- Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Anschluss- und Benutzungszwang. Hinweis von RA Feick aus Leipzig zum Beschluss des SächsOVG v.8.8.07 - 4 B 321/05 (download pdf-Datei, 50kB)
- Anspruch auf Zuwendungen aus dem Programm "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW" nach dem Gleichheitsgrundsatz
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2007 zu Az.: 20 K 871/05 (download pdf-Datei, 43kB)
- Anschlusszwang trotz vorhandener Kleinkläranlage
Verwaltungsgericht Minden, Berescheid vom 11.11.2005 zu AZ.: 11 K 1120/05; Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 24.1.2006 zu AZ.: 15 A 1580/05 (download pdf-Datei, 36 kB)
Wenn Sie Hinweise auf aktuelle Rechtsurteile im Bereich der dezentralen Abwasserentsorung haben, die an dieser Stelle veröffentlicht werden sollten, senden Sie bitte eine Mail an:
info@abwasser-dezentral.de
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